Kanzlei Linka am Rheinelbe-Park, Rechtsanwalt Christian Linka, Gelsenkirchen
Stichworte: Rechtsanwaltskanzlei am Rheinelbepark, Christian Linka, Anwalt, Gelsenkirchen.
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Inhaltsverzeichnis
Willkommen / Kontakt & Impressum / Anfahrt / Außergerichtliche Streitbeilegung & Konfliktmanagement / Scheidung off line / Kaufrecht und Werkvertragsrecht / Medizinrecht und Arzthaftungsrecht / Kosten / Kostenrisiko-Rechner / Nutzungsbedingungen und Haftungsbeschränkungen
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Willkommen
Stichworte: Rechtsanwalt Christian Linka, Gelsenkirchen. Konfliktmanagement, Streibeilegung außergerichtlich, z.B. Medizinrecht bzw. Arzthaftungsrecht oder Familienrecht bzw. Scheidung.
Die Kanzlei Linka am Rheinelbe-Park ist eine allgemein ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei in Gelsenkirchen.
Besondere Schwerpunkte sind die außergerichtliche Streitbeilegung und die Vermittlung in Konfliktsituationen, z.B. in Ehe- und Familiensachen, in Arbeitsverhältnissen, zwischen Händlern und Lieferanten, Ärzten und Patienten, Bürgern und Verwaltung etc.
Die Kanzlei finden Sie in unmittelbarer Nähe des Marienhospitals und des Wissenschaftsparks Gelsenkirchen, angrenzend an das Tagungshotel »Lichthof«.
Für Besucher stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Das Gebäude verfügt über eine Rampe für Rollstuhlfahrer. Bei Bedarf kann auch ein Hausbesuchstermin vereinbart werden.
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Anschrift:
Kanzlei Linka am Rheinelbe-Park, Rechtsanwalt Christian Linka, Leithestraße 39, 45886 Gelsenkirchen.
Telefon:
0209 / 157 44 71 +++ Mobil: 0177 / 395 16 72 +++ Fax: 0209 / 157 44 73
Domains:
www.kanzlei-linka.de, www.scheidung-offline.de, www.kanzlei-linka.homepage.t-online.de
eMail:
< zum eMail-Kontakformular >
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) - Fachanwaltsordnung (FAO) - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) - Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de/seiten/06.php eingesehen werden.
Verantwortliche Redaktion:
RA Christian Linka
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Mit dem ÖPNV:
Bus-Linie 389, Haltestelle Virchowstraße.
Mit dem Pkw:
- A40 Abf. GE-Süd »»» B227 Richtung Gelsenkirchen
- A42 Abf. GE-Zentrum; A2 Abf. GE-Buer, jeweils Richtung Stadtmitte »»» Richtung Hbf »»» Richtung A40.
Anschließend folgen Sie der Beschilderung Tagungshaus Lichthof »»» Marienhospital »»» Künstlersiedlung Halfmannshof bis in die Leithestraße. Den Besucherparkplatz der Leithestraße 39 finden Sie am Ende der in der Karte markierten Stichstraße.
Stichworte: Christian Linka, Rechtsanwalt / Anwalt in Gelsenkirchen Ortsteil Ückendorf Grenze zu Essen und Bochum .
< zur Karte >
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Stichworte: Rechtsanwalt Christian Linka, Gelsenkirchen. Außergerichtliche Streitbeilegung bzw. Konfliktmanagement / Mediation (oder Schlichter bzw. Mediator u.ä.) - Konfliktlösungen auf dem Verhandlungsweg.
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Nicht immer ist es geraten, Konflikte vor Gericht auszutragen:
z.B. aus finanziellen oder zeitlichen Erwägungen oder auch, um zwischenmenschliche Beziehungen oder Geschäftsverbindungen nicht zu gefährden. Ein weiterer Grund ist, dass gerichtliche Entscheidungen - selbst wenn man sich sicher »im Recht« weiß - zuweilen doch anders ausfallen als erhofft.
Viele »Rechtsstreitigkeiten« lassen sich auch außergerichtlich lösen. Doch wie kann anwaltliches Konfliktmanagement dazu beitragen, die Eskalation einer Auseinandersetzung vor Gericht zu verhindern?
Die Ausgangssituation:
Von einem wirklichen »Konflikt« kann man erst sprechen, wenn die Beteiligten einer streitigen Auseinandersetzung die Situation nicht mehr auf sich beruhen lassen können, sondern aufgrund der vorausgegangenen Entwicklung nun eine Entscheidung in der Sache treffen müssen.
In dieser Situation sind die streitenden Parteien dann aber selbst häufig nicht mehr in der Lage, sich untereinander noch auf eine gemeinsame Lösung zu verständigen:
- die gegenseitigen »Argumente« sind bereits erschöpfend ausgetauscht und wiederholen sich nur noch
- die Parteien »beharren« jeweils auf Ihren Positionen; es bewegt sich nichts mehr
- durch gegenseitige Beschuldigungen und Verletzungen verschärft sich der Konflikt derart, dass die Parteien nicht mehr sachlich miteinander reden können; die Auseinandersetzung verlagert sich mehr und mehr auf die »persönliche« Ebene.
In diesem Stadium kommen dann meist »die Anwälte« ins Spiel, die - so das gängige Vorurteil - nun die ganze Angelegenheit »vor Gericht« bringen und dort »bis zur letzten Instanz« austragen. Dies geschieht aber nicht immer und zwangsläufig:
Anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen bedeutet nicht, dass es nun unweigerlich zum Prozess kommen müsste. Wenn es sich sachlich und von der Situation her anbietet, wird Ihnen vielmehr und gerade auch ein Anwalt dabei helfen können, einen Konflikt nach Möglichkeit auch auf außergerichtlichem Wege zu lösen.
Vorteile außergerichtlicher Lösungen:
Außergerichtliche Konfliktlösungen sind oftmals kostengünstiger. Insbesondere bei Bagatellsachen liegt das auf der Hand, denn hier steht das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens meist in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum eigentlichen Streitgegenstand.
Aber auch in bedeutenderen Angelegenheiten kann es sich lohnen, zunächst nach einer außergerichtlichen Lösung zu suchen. Sinnvoll ist dies insbesondere dann, wenn neben dem eigentlichen Streitpunkt noch andere Interessen auf dem Spiel stehen: häufig bedeuten gerichtliche Verfahren nämlich auch das Ende langfristiger Geschäftsbeziehungen und persönlicher Bindungen.
Die Zuspitzung des Konflikts vor Gericht verstellt den Beteiligten auch regelmäßig den Weg zu andernfalls noch möglichen konstruktiven Lösungen: ganze Projekte können so an einer einzelnen, vielleicht sogar relativ unbedeutenden Streitfrage scheitern. Auch der lange Zeitablauf eines Gerichtsverfahrens kann den wirtschaftlichen Erfolg eines Projektes schnell gefährden.
Nicht zuletzt kann es den Konfliktparteien auch unangenehm sein, wenn ihre Privatangelegenheiten oder Geschäftsgeheimnisse im Rahmen einer Gerichtsverhandlung in die Öffentlichkeit geraten. Hier bieten außergerichtliche Verhandlungen den Vorteil, dass sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Das Verfahren:
Die Aufgabe des Anwalts im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung besteht insbesondere darin, die Konfliktparteien wieder an einen Tisch zu bringen, das Gespräch zwischen den Parteien wieder aufzunehmen, den Konflikt auf eine sachliche Ebene zurückzuführen und von emotionalem Ballast zu befreien.
Welche Vorgehensweise sich hierzu im Einzelfall empfiehlt, hängt immer von den jeweiligen Umständen ab; grundsätzlich bestehen aber zwei Möglichkeiten:
Klassischerweise können Sie Ihren Anwalt damit beauftragen, Sie gegenüber der anderen Partei mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung zu vertreten. Ihr Anwalt wird sich dann bemühen, durch rechtlich und vor allem auch in der Sache faires Verhandeln ein für Sie günstiges, letztendlich aber für beide Seiten tragbares Ergebnis zu erzielen. Sollte sich allerdings keine einvernehmliche Lösung erzielen lassen, so kann Sie Ihr Anwalt anschließend - das ist der Vorteil dieser Variante - auch in einem später vielleicht nötig werdenden Gerichtsverfahren vertreten.
In der zweiten Variante beauftragen die Konfliktparteien gemeinsam einen Anwalt. Der Anwalt ist dann Sachwalter der Interessen beider Parteien. Im gemeinsamen oder je nach Situation auch einzelnen Gespräch wird versucht, die Ursachen des Konflikts und die eigentlichen Interessen der Parteien zu ermitteln. Dabei lenkt der Anwalt das Gespräch in einer Weise, dass die Parteien gleichberechtigt zu Wort kommen und nach Möglichkeit nicht in die sonst üblichen stereotypen und meist konfliktverschärfenden Verhaltensmuster fallen. Stattdessen unterstützt der Anwalt beide Parteien bei der planvollen Suche nach konstruktiven Lösungen und Konzepten für die Zukunft. Sollte sich allerdings kein einvernehmliches Ergebnis erzielen lassen, so können die Parteien - das ist der Vorteil dieser Variante - das Gespräch auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen wieder abbrechen.
Beide Vorgehensweisen haben zum Ziel, dass die Parteien - so denn eine Einigung gelingt - das Ergebnis ihrer Verhandlungen in einem für beide Seiten verbindlichen Vertrag festhalten. Hierdurch erhalten die Parteien Rechtssicherheit. Oftmals bildet ein solcher Vertrag dann auch eine gute Ausgangsbasis, um zukünftige Konflikte auf ähnlich konstruktive Weise zu lösen oder sogar ganz zu vermeiden.
Fazit:
Alles in allem kann die außergerichtliche Streitbeilegung eine sinnvolle Alternative zum Gang durch die gerichtlichen Instanzen darstellen. Oftmals ist dies auch eine kostengünstigere und zeitsparende Variante gegenüber dem herkömmlichen gerichtlichen Verfahren. Auch in scheinbar festgefahrenen Situationen lässt sich mit anwaltlicher Hilfe oft noch eine Lösung finden, die die Parteien allein nicht hätten umsetzen können.
Allerdings ist niemand verpflichtet, sich auf außergerichtliche Verhandlungen einzulassen. Eine außergerichtliche Einigung hängt daher maßgeblich von der Motivation und Bereitschaft der Beteiligten ab. Und bei allem Bemühen um eine außergerichtliche Lösung müssen die Parteien auch eine Grenze ziehen und dürfen sich nicht auf für sie untragbare Bedingungen einlassen: eine Lösung nur um des lieben Friedens willen hält meist nicht lange vor.
Wenn es also auch widersprüchlich klingen mag: erfolgreiches außergerichtliches Verhandeln setzt regelmäßig die Bereitschaft voraus, den eigenen Standpunkt notfalls auch gerichtlich zu vertreten. Wenn sich die Beteiligten vor diesem Hintergrund aber »auf gleicher Augenhöhe« begegnen, lässt sich auch auf außergerichtlichem Wege schon oftmals ein für alle Seiten faires, zufriedenstellendes und zukunftsorientiertes Ergebnis erzielen.
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Stichworte: Rechtsanwalt Christian Linka, Gelsenkirchen. Scheidung offline versus online - Trennung, Unterhalt und Sorgerecht / Hausrat u.ä. einverständliche Scheidung online - Kosten bzw. Anwaltsgebühren / Anwaltskosten ?
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Möglicherweise haben Sie sich im Internet oder in Zeitschriften schon über die sogenannte »online-Scheidung« informiert:
eine - wie es scheint - unkompliziertere, schnellere und sogar kostengünstigere Alternative zur herkömmlichen Scheidung.
Trotz dieser vermeintlichen Vorteile rate ich meinen Mandanten aber vorzugsweise zur »offline-Scheidung«, d.h. zum normalen Verfahren mit einem oder mehreren gemeinsamen Beratungsgesprächen in meiner Kanzlei.
Warum eine Beratung wichtig ist:
Das Ende einer Ehe, das auch nicht selten mit dem Zerfall der eigenen Familie einhergeht, ist für viele Betroffene ein so einschneidendes und belastendes Ereignis, dass sie mit der Bewältigung der nun auch noch anstehenden rechtlichen Probleme oftmals überfordert sind.
Unter dem Druck, die Scheidung jetzt möglichst schnell hinter sich zu bringen, werden die notwendig zu klärenden Fragen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen oft verdrängt oder vielleicht gar nicht bedacht: Wie verhält es sich z.B. mit Unterhalt, Sorgerecht, Vermögens- und Hausratsaufteilung, der gemeinsamen Wohnung etc.?
In dieser Situation ist es gut, einen Ansprechpartner zu haben und mit den Problemen nicht auf sich allein gestellt zu sein. Im gemeinsamen Beratungsgespräch erörtere ich mit Ihnen in Ruhe und ohne Zeitdruck alle wichtigen Fragen mit der gebotenen Ausführlichkeit.
Können durch eine »online-Scheidung« Kosten gespart werden?
Die verbreitete Auffassung, dass man bei einer »online-Scheidung« Kosten sparen könne, hängt damit zusammen, dass der Begriff »online-Scheidung« meist synonym zur sogenannten »einverständlichen« Scheidung verwendet wird, bei der sich die Eheleute bereits vorab über alle Scheidungsfolgen geeinigt haben. Bei der »einverständlichen« Scheidung ist es möglich, dass sich nur eine der beiden Parteien anwaltlich vertreten lässt. Weil ein Großteil der Scheidungskosten auf die Anwaltsgebühren entfällt, können bei einer »einverständlichen« Scheidung also durchaus Kosten gespart werden.
Diese Möglichkeit besteht allerdings unabhängig davon, ob Sie sich für einen online-Service entscheiden oder lieber einen Anwalt vor Ort aufsuchen, denn auch der Anwalt vor Ort kann Sie bei einer »einverständlichen« Scheidung ohne weiteres vertreten.
Weil darüber hinaus der »online-Anwalt« wie der Anwalt vor Ort an die gleichen Gebühren- und Kostenvorschriften gebunden sind, darf Ihnen ein »online-Anwalt« für die Durchführung des Scheidungsverfahrens auch nicht weniger berechnen, als hierfür gesetzlich vorgesehen ist. Dies bedeutet andererseits, dass der Anwalt vor Ort auch nur dann mehr berechnen dürfte, wenn Sie mit ihm eine diesbezügliche Gebührenvereinbarung getroffen hätten.
Dauert eine »normale« Scheidung länger als das online-Verfahren?
Auch die sogenannte »online-Scheidung« wird natürlich nicht online, sondern vor dem Familiengericht verhandelt. Entscheidend für die Dauer ist hauptsächlich der Umfang des Verfahrens und weniger, ob die notwendigen Anträge und Formulare online oder auf Papier ausgefüllt werden.
Die Zeitersparnis einer »online-Scheidung« beruht daher weniger auf dem Umstand des online-Verfahrens als vielmehr darauf, dass es sich meist um keine streitige, sondern um eine »einverständliche« Scheidung handelt, bei der vor Gericht nur noch wenige Fragen zu klären sind.
Bei einer »online-Scheidung« sparen Sie allerdings Zeit und Fahrtkosten für den Anwaltsbesuch. Angesichts der vielen Fragen, die eine Scheidung aufwerfen kann, sollten Sie jedoch abwägen, ob nicht der mögliche Nutzen eines Beratungsgesprächs die verhältnismäßig geringen Unbequemlichkeiten eines Anwaltsbesuchs überwiegt.
Fazit:
Wenn sich die Betroffenen schon über eine Scheidung und die notwendig zu regelnden Scheidungsfolgen geeinigt haben und auch keine weiteren Fragen bestehen, ist gegen das online-Verfahren sicher nichts einzuwenden.
Nicht selten gestaltet sich der Ablauf einer Scheidung aber komplizierter. Wenn wichtige Fragen wie Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung etc. noch nicht geklärt sind, kann ein Beratungsgespräch hilfreich sein.
Manchmal lässt sich mit anwaltlicher Hilfe auch ein bis dahin noch nicht bestehendes Einvernehmen zwischen den Betroffenen erzielen. Erreicht man auf diesem Wege eine »einverständliche« Scheidung, lassen sich mitunter Zeit und Kosten sparen und bisweilen auch konstruktivere Lösungen finden, als sie vielleicht bei einer »streitigen« Scheidung möglich wären.
Dass Sie dabei natürlich auch online Kontakt zu Ihrem Anwalt aufnehmen können, dürfte heute wohl keine Besonderheit, sondern eine Selbstverständlichkeit sein.
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Übersicht (alphabetisch):
Aufwendungsersatz; Barkauf; Beschaffenheitsgarantie; Culpa in contrahendo; Eigentumsvorbehalt; Fernabsatzvertrag: Deutlichkeitsgebot - Durchführung des Widerrufs - Fernkommunikationsmittel - Gewinnzusage - Internetauktion - nachvertragliche Informationspflichten - organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem - Rückgaberecht - Rücksendung der Ware - Transparenzgebot - Vertragsdurchführung - Vertragsschluss - vorvertragliche Informationspflichten - Wertersatz - Widerrufsbelehrung - Widerrufsfrist - Widerrufsrecht; Garantie: Beschaffenheitsgarantie - Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung - Haltbarkeitsgarantie - Herstellergarantie - Verkäufergarantie - verschuldensunabhängige Garantie - Werbung; Haftungsausschluss; Handelskauf; Hauptpflichten des Verkäufers: Eigentumsverschaffung - mangelfreie Lieferung - Übergabe; Ikea-Klausel; Kauf auf Probe; Kaufpreis; Kaufsache; Kaufvertrag; Konditionsgeschäft; Kreditkauf; Mängelrechte; Mangelschäden; Minderung; Nachbesserung; Nacherfüllung; Nachlieferung; Nebenpflichten des Verkäufers: Aufklärungspflichten - Schutzpflichten; Pflichten des Käufers: Abnahme - Kaufpreiszahlung - Nebenpflichten; Rechtskauf; Rechtsmangel; Rücktritt; Sachmangel: Beschaffenheit - Beschaffenheitsvereinbarung - Falschlieferung - fehlerhafte Montageanleitung - gewöhnliche Verwendung - Montagemangel - öffentliche Äußerung - vorausgesetzte Verwendung - Zuweniglieferung; Schadensersatz; Selbstvornahme der Nachbesserung; Streckengeschäft; Sukzessivlieferungsvertrag; Tierkauf; Umtauschvorbehalt; Unmöglichkeit; Verbrauchsgüterkauf; Versteigerung; Vorkauf; Vorrang der Nachbesserung; Wiederkauf; Zusicherung.
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ärztlicher Heileingriff; Alternativmedizin; Anscheinsbeweis; Aufbewahrungspflicht; Aufklärungsfehler; Aufklärungsgespräch; Aufklärungsort; Aufklärungspflichtiger; Aufklärungszeitpunkt; Auskunftsklage; Behandlungsablauf; Behandlungsfehler: Diagnosefehler - Dokumentationsmängel - Organisationspflichtverletzungen - Sachverständigengutachten - Therapiefehler; Behandlungsunterlagen; Behandlungsvertrag; Beweislast; Beweismittel; Facharztstandard; Garantenstellung; Haftung: Ärztlicher Notfalldienst - Amtsarzt - Anästhesist - Arzt in eigener Praxis - Assistenzarzt im Krankenhaus - Assistenzarzt in der Praxis - Belegarzt - Beleghebamme - Belegkrankenhaus - Chefarzt - Durchgangsarzt - Gemeinschaftspraxis - Konsiliararzt - Krankenhaus - Notarzt; Herausgabe der Krankenunterlagen; Krankenhausvertrag; Krankenkasse; Krankenunterlagen; Patient; Personelle Unterversorgung; Risikoaufklärung; Schaden; Schadensersatzansprüche; Schlichtungsstellen; Schmerzensgeld; Selbstbestimmungsrecht des Patienten; Übernahmeverschulden; Verlaufsaufklärung; Zeugenbericht.
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- Kostenrisiko-Rechner
- allgemeine Informationen zu Anwalts- und Gerichtskosten
- Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe
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Wie man sich bei Rechtsstreitigkeiten richtig verhält, hängt nicht zuletzt von dem damit verbundenen Kostenrisiko ab. Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, sollten Sie sich daher zunächst ein Bild über die voraussichtlich entstehenden Kosten machen. Erkundigen Sie sich unverbindlich vorab, mit welchen Kosten Sie in Ihrer konkreten Angelegenheit hinsichtlich einer Beratung oder im Falle eines Gerichtsverfahrens voraussichtlich zu rechnen hätten.
Wenn Sie sich lieber erst einmal selbst informieren möchten, darf ich weiter unten einen einfachen Kostenrisiko-Rechner zur Verfügung stellen, mit dem sich die gewöhnlichen Kosten eines normalen Zivilprozesses errechnen lassen.
Darüber hinaus können Sie unter dem nachfolgenden »Link« einen kurzen Leitfaden der Bundesrechtsanwaltskammer zur Anwaltsvergütung im PDF-Format herunterladen.
Sind Sie finanziell nicht in der Lage, die Kosten für eine Beratung oder ein Gerichtsverfahren zu tragen, so können Sie unter Umständen staatliche Hilfe in Anspruch nehmen (sog. »Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe«). Einen Überblick zu diesem Thema gibt Ihnen die Broschüre des Bundesjustizministeriums »Guter Rat ist nicht teuer«, die Sie unter dem nachfolgenden »Link« im PDF-Format herunterladen können.
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Kostenrisiko-Rechner
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Der Kostenrisiko-Rechner errechnet die üblichen Kosten und die Kostenverteilung eines normalen Zivilprozesses sowohl für den Fall eines Urteils als auch für eine Einigung (Vergleich).
Unter »Streitwert« geben Sie bitte den Betrag ein, um den prozessiert wird, unter »Ergebnis« den Betrag, der dem Kläger voraussichtlich zugesprochen wird.
Haftung für das Programm und die errechneten Werte wird nicht übernommen. Verwendung und Weitergabe erfolgt auf eigenes Risiko.
Zur Verwendung des Programms muss ihr Browser die Ausführung von Java-Script (für den Internet-Explorer ACTIVE SCRIPTING im Menü »Internetoptionen/Sicherheit«) erlauben.
< zum Kostenrisiko-Rechner >
Der Kostenrisiko-Rechner wurde von Herrn F. X. Dimbeck entwickelt und ist unter http://jurfree.dimbeck.de erhältlich. Es gilt die freeware-Lizenz GNU GPL. (engl./dt.). Die zur Benutzung des Programms erforderliche Java-Software erhalten Sie unter www.java.com/de/download/windows_xpi.jsp.
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